Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ärzte

mediconnectica GmbH & Co. KG
Verschaffeltstr. 7
68167 Mannheim

(Stand 08.02.2017)

§ 1 Allgemeines
mediconnectica GmbH & Co. KG, nachfolgend „mediconnectica“, betreibt gem. § 652 BGB die Vermittlung freiberuflich tätiger Ärztinnen und Ärzte, im folgenden Honorarkräfte, zur zeitlich befristeten Übernahme ärztlicher Tätigkeiten in Krankenhäusern, Kliniken, Rehakliniken, Haus- und Facharztpraxen und Einrichtungen mit ähnlichem Tätigkeitsfeld, im folgenden Auftraggeber. Diese AGB gelten in der Geschäftsbeziehung mit Honorarkräften stets und ausschließlich für sämtliche Vermittlungstätigkeiten.

§ 2 Leistungen
Die Honorarkräfte registrieren sich in der von mediconnectica dafür angelegten Datenbank. Hierfür füllen sie ein von der mediconnectica zur Verfügung gestelltes Formular wahrheitsgemäß aus, darüber hinaus übermitteln die Honorarkräfte an mediconnectica alle erforderlichen Informationen, darunter gültige Approbations- und Facharzturkunde, Zeugnisse und Urkunden sowie weitere Qualifikationsnachweise in Kopie. Auf Grundlage von eingereichten Unterlagen erstellt mediconnectica ein Profil von der Honorarkraft, ohne für entsprechende Angaben selbst irgendeine Gewähr zu übernehmen.Gleichermaßen werden von mediconnectica ihr bekannte Informationen der Honorarkraft über den Auftraggeber übermittelt, soweit ihr das geboten erscheint.

§ 3 Datennutzung und -verarbeitung
Die Honorarkraft ist damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten aufgrund der Registrierung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Sie erklärt aufgrund gesonderter Vereinbarung ausdrücklich, dass sie damit einverstanden ist, dass mediconnectica zu Vermittlungszwecken bei den von der Honorarkraft genannten Referenzen Informationen über sie einholt und diese speichert, verarbeitet und nutzt. mediconnectica ist berechtigt, diese Daten im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit potenziellen Auftraggebern zu übermitteln.

§ 4 Honorarvertretervertrag
Der Vertrag über die Dienstleistungen wird zwischen dem Auftraggeber und der Honorarkraft durch einen schriftlichen Honorarvertrag geschlossen. Jedwede Nebenabrede ist schriftlich zu fixieren. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Honorarkraft verpflichtet, dem Auftraggeber die Originalurkunden gem. § 2 vorzulegen. Die Honorarkraft verpflichtet sich, jede zwischen ihr und dem Auftraggeber getroffene Vereinbarung, einschließlich Nebenabreden, sowie die auf die Tätigkeit bezogenen Arbeitserfassungsbögen der mediconnectica unverzüglich in Kopie zukommen lassen, sofern diese mediconnectica noch nicht vorliegen.

§ 5 Abrechnung
Die Honorarkraft ist für die Abrechnung ihrer Leistung gegenüber dem Auftraggeber selbst verantwortlich. Sie übermittelt ihre Abrechnung unverzüglich, innerhalb von sieben Werktagen nach der Rechnungsstellung, der mediconnectica. mediconnectica stellt keine Rechnungen im Namen der Honorarkräfte an Auftraggeber.

§ 6 Provision
Für Vermittlungsleistungen erhebt mediconnectica keine Provision von der Honorarkraft.

§ 7 Haftung
mediconnectica haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden nur dann, wenn diese infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der mediconnectica im Rahmen des Vermittlungsvertrages entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 8 Versicherungsschutz
mediconnectica hält keine, auch keine subsidiäre Haftpflichtversicherung zu Gunsten der medizinischen Honorarkraft vor. Die Honorarkraft hat selbst für einen entsprechenden ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

§ 9 Verschwiegenheit
Die Vertragsparteien vereinbaren wechselseitig, über die einzelnen Vermittlungsverträge und für die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sind oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.